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Betriebskostenverordnung

Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten (BetrKV) vom 25. November 2003

Zusammenfassung

Die Betriebskostenverordnung definiert, welche Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Sie listet 17 Kategorien von umlagefähigen Kosten auf, von der Grundsteuer bis zu den Heizkosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind ausdrücklich keine Betriebskosten und können nicht auf Mieter umgelegt werden.

§ 1 Betriebskosten

Definition

„Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen."

Keine Betriebskosten sind:

  • Verwaltungskosten – Kosten für Personal, Geschäftsführung, Prüfung, Buchhaltung, Aufsicht
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten – Kosten zur Behebung baulicher Mängel durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

Die Verordnung definiert 17 Kategorien von Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen:

1

Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Hierzu gehört insbesondere die Grundsteuer.

2

Kosten der Wasserversorgung

Verbrauchskosten, Grundgebühren, Kosten für Zählermiete, Wartung, Eichung und Berechnung.

3

Kosten der Entwässerung

Öffentliche Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung sowie Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage.

4

Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage

Umfasst Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, regelmäßige Wartung, Sicherheitsprüfungen, Immissionsmessungen sowie Kosten der Berechnung und Verteilung.

Alternativ: Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme (Fernwärme) oder Kosten einer Etagenheizung/Gaseinzelfeuerstätte.

5

Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage

Entspricht den Kosten wie bei der Heizungsanlage. Alternativ: Kosten der gewerblichen Lieferung von Warmwasser oder Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten.

6

Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

Bei Anlagen, die sowohl Heizung als auch Warmwasser bereitstellen.

7

Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs

Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege, regelmäßige Wartung und Sicherheitsprüfungen.

8

Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Öffentliche Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie Kosten für den Betrieb von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.

9

Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Reinigung der Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen sowie Ungezieferbekämpfung.

10

Kosten der Gartenpflege

Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Pflege von Spielplätzen einschließlich Erneuerung von Sand und Spielgeräten.

11

Kosten der Beleuchtung

Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile.

12

Kosten der Schornsteinreinigung

Kehrgebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung.

13

Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung, Feuer-, Sturm-, Wasser-, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

14

Kosten für den Hauswart

Vergütung, Sozialbeiträge und geldwerte Leistungen für den Hauswart. Ausgenommen: Kosten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.

15

Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandnetz

Betriebsstrom, regelmäßige Wartung sowie Gebühren für die Nutzung von Kabelnetzen einschließlich der Breitbandnutzung.

16

Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege

Betriebsstrom, Wasserkosten sowie Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der gemeinschaftlichen Wascheinrichtungen.

17

Sonstige Betriebskosten

Sonstige Kosten, die nicht unter die vorgenannten Kategorien fallen, soweit sie laufend entstehen und nicht unter Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten fallen.