Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und regelt die Aufteilung der durch den CO2-Preis verursachten Mehrkosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermietern.
Das Wichtigste in Kürze
- Gilt für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2023
- Die Aufteilung basiert auf dem energetischen Zustand des Gebäudes
- 10-Stufen-Modell: Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Vermieteranteil
- Vermieter müssen die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen
Was sind CO2-Kosten?
Seit 2021 wird in Deutschland ein CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Fernwärme aus fossilen Quellen erhoben. Dieser Preis steigt jährlich an und verteuert damit das Heizen.
Mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz werden diese Mehrkosten nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern je nach energetischem Gebäudezustand zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Das 10-Stufen-Modell
Die Kostenaufteilung richtet sich nach den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher die Emissionen (= schlechtere Energieeffizienz), desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss.
| Stufe | CO2-Emission (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | < 12 | 100% | 0% |
| Stufe 2 | 12 - < 17 | 90% | 10% |
| Stufe 3 | 17 - < 22 | 80% | 20% |
| Stufe 4 | 22 - < 27 | 70% | 30% |
| Stufe 5 | 27 - < 32 | 60% | 40% |
| Stufe 6 | 32 - < 37 | 50% | 50% |
| Stufe 7 | 37 - < 42 | 40% | 60% |
| Stufe 8 | 42 - < 47 | 30% | 70% |
| Stufe 9 | 47 - < 52 | 20% | 80% |
| Stufe 10 | >= 52 | 5% | 95% |
* Die Einstufung basiert auf den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche, ermittelt über den Energieausweis oder den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.
Beispielrechnung
Ausgangssituation
- Wohnfläche: 80 m²
- CO2-Emission: 35 kg/m²/Jahr (Stufe 6)
- CO2-Kosten gesamt: 200 €
Aufteilung bei Stufe 6
- Mieteranteil (50%):100 €
- Vermieteranteil (50%):100 €
Was bedeutet das für Sie?
Für Vermieter
- Ausweisung der CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung erforderlich
- Je energieeffizienter das Gebäude, desto geringer Ihr Anteil
- Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen
Für Mieter
- Entlastung bei der Heizkostenabrechnung
- Transparenz über CO2-Kosten in der Abrechnung
- Sparsames Heizverhalten bleibt wichtig
Unser Service für Sie
Als Ihr Partner für Heizkostenabrechnungen übernehmen wir die komplette Berechnung und Ausweisung der CO2-Kostenaufteilung in Ihrer Abrechnung. Sie müssen sich um nichts kümmern - wir sorgen für die gesetzeskonforme Umsetzung.