CO2-Kostenaufteilungs­gesetz

Alles was Sie über die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern wissen müssen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und regelt die Aufteilung der durch den CO2-Preis verursachten Mehrkosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermietern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2023
  • Die Aufteilung basiert auf dem energetischen Zustand des Gebäudes
  • 10-Stufen-Modell: Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Vermieteranteil
  • Vermieter müssen die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen

Was sind CO2-Kosten?

Seit 2021 wird in Deutschland ein CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Fernwärme aus fossilen Quellen erhoben. Dieser Preis steigt jährlich an und verteuert damit das Heizen.

Mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz werden diese Mehrkosten nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern je nach energetischem Gebäudezustand zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Das 10-Stufen-Modell

Die Kostenaufteilung richtet sich nach den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher die Emissionen (= schlechtere Energieeffizienz), desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss.

StufeCO2-Emission (kg/m²/Jahr)MieteranteilVermieteranteil
Stufe 1< 12100%0%
Stufe 212 - < 1790%10%
Stufe 317 - < 2280%20%
Stufe 422 - < 2770%30%
Stufe 527 - < 3260%40%
Stufe 632 - < 3750%50%
Stufe 737 - < 4240%60%
Stufe 842 - < 4730%70%
Stufe 947 - < 5220%80%
Stufe 10>= 525%95%

* Die Einstufung basiert auf den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche, ermittelt über den Energieausweis oder den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Beispielrechnung

Ausgangssituation

  • Wohnfläche: 80 m²
  • CO2-Emission: 35 kg/m²/Jahr (Stufe 6)
  • CO2-Kosten gesamt: 200 €

Aufteilung bei Stufe 6

  • Mieteranteil (50%):100 €
  • Vermieteranteil (50%):100 €

Was bedeutet das für Sie?

Für Vermieter

  • Ausweisung der CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung erforderlich
  • Je energieeffizienter das Gebäude, desto geringer Ihr Anteil
  • Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen

Für Mieter

  • Entlastung bei der Heizkostenabrechnung
  • Transparenz über CO2-Kosten in der Abrechnung
  • Sparsames Heizverhalten bleibt wichtig

Unser Service für Sie

Als Ihr Partner für Heizkostenabrechnungen übernehmen wir die komplette Berechnung und Ausweisung der CO2-Kostenaufteilung in Ihrer Abrechnung. Sie müssen sich um nichts kümmern - wir sorgen für die gesetzeskonforme Umsetzung.